Menschen besuchten im Jahr 2020 die Ausstellung maritimer Signale des Leuchtturms von Portopí.

Die neue Verordnung zur Regelung des Fahrzeug- und Personenverkehrs im Servicebereich der fünf Häfen der Hafenbehörde der Balearen (APB) wurde am 29. Oktober 2020 im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht.
Sie geht detailliert auf bestimmte Fragen ein, die den Anwendungsbereich der Maßnahmen der APB abgrenzen, und unterscheidet zwischen allgemein zugänglichen und begrenzten Bereichen, wobei letztere wiederum in Bereiche mit kontrolliertem Zugang und Bereiche mit beschränktem Zugang unterteilt sind.
Konkret regelt die Verordnung Aspekte rund um den Fußgängerverkehr, Fahrzeuge für die persönliche Mobilität, Fahrräder, Roller und Skateboards, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und -anpassung, besondere Verkehrsmaßnahmen, Haltestellen, Parken und Halteverbote.
Darin enthalten sind Anweisungen für das Verhalten im Falle eines Unfalls oder Notfalls im Hafengebiet, die sich an direkt beteiligte Personen, Zeugen und Personen, die davon Kenntnis erhalten, richten.
Schließlich ist auch die Parkregelung mit den entsprechenden Preisen und Zeiten, Verstößen und Sanktionen näher aufgeführt.
Die Verordnung wurde vom Verwaltungsrat der APB auf seiner Sitzung am 30. Juni 2020 gemäß den Bestimmungen in Artikel 33.2 (b) und Artikel 30.5 (r) der Neufassung des spanischen Gesetzes über staatliche Häfen und die Handelsmarine verabschiedet, genehmigt das durch das spanische Königliche Gesetzesdekret 2/2011 vom 5. September.
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