DIE APB INSTALLIERT MOBILE RADARGERÄTE FÜR WASSERFAHRZEUGE ZUR ÜBERWACHUNG DER HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN IN DEN HÄFEN VON IBIZA UND LA SAVINA

DIE APB INSTALLIERT MOBILE RADARGERÄTE FÜR WASSERFAHRZEUGE ZUR ÜBERWACHUNG DER HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN IN DEN HÄFEN VON IBIZA UND LA SAVINA

Eivissa

11/09/2018

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) installiert mobile Radargeräte in den Häfen von Ibiza und La Savina, um die Höchstgeschwindigkeiten von Wasserfahrzeugen in den Gewässern der beiden Häfen zu regeln und zu kontrollieren. Diese Maßnahme wurde diese Woche eingeleitet und wird bis Mitte Oktober erprobt.

Die Kontrollen werden von der Hafenpolizei nach dem Zufallsprinzip durchgeführt. Die beiden Pityusen-Häfen sind die ersten, die dieses mobile Geschwindigkeitskontrollsystem implementieren, allerdings plant die APB, es auf die anderen von ihr verwalteten Häfen auszuweiten.

Nach Ablauf der Testphase wird die Hafenpolizei gegen mögliche Täter unter Anwendung dieser Geschwindigkeitskontrolle mithilfe mobiler Radarfallen vorgehen.

Die APB hat sowohl die Reedereien als auch die nautischen Einrichtungen der Häfen von Ibiza und La Savina auf die Geltung der Hafenverordnungen hingewiesen, die die Regelung der Höchstgeschwindigkeiten der Schifffahrt in den Gewässern beider Häfen festlegen, sowie ihnen die Bereiche für deren Anwendung mitgeteilt.

Hafenverordnungen

Ziel dieser Hafenverordnungen ist es, die Höchstgeschwindigkeiten der Wasserfahrzeuge in Häfen zu regeln. Im Hafen von Ibiza gibt es zwei Anwendungsbereiche: das Hafenbecken von Botafoc und das Innendock. Die Hafenverordnungen schreiben im Dockbereich von Botafoc die Höchstgeschwindigkeit für jede Art von Wasserfahrzeug von acht Knoten bzw. Steuerfahrt vor, während im Innendock die Höchstgeschwindigkeit von sechs Knoten bzw. Steuerfahrt erlaubt sind.

 

Im Hafen von La Savina sieht die Verordnung ebenfalls zwei Anwendungsbereiche vor, wobei in diesem Fall zwischen der Binnenwasserzone (Zone I) und der Außenwasserzone (Zone II) unterschieden wird. In Zone I beträgt die Maximalgeschwindigkeit für jede Art von Wasserfahrzeugen sechs Knoten bzw. Steuerfahrt. In Zone II ist die Höchstgeschwindigkeit dagegen auf 15 Knoten festgelegt. Sie muss auf diesen Anfahrtsrouten schrittweise reduziert werden, bis maximal sechs Knoten oder Steuerfahrt bei Eintreffen an der Hafenmündung erreicht sind.