DIE HAFENBEHÖRDE DER BALEAREN SETZT SOLVALGARAY MARÍTIMA ÜBER DIE ERÖFFNUNG DES AUSLAUFVERFAHRENS FÜR DIE KONZESSION DES PARKHAUSES IM HAFEN VON LA SAVINA IN KENNTNIS

DIE HAFENBEHÖRDE DER BALEAREN SETZT SOLVALGARAY MARÍTIMA ÜBER DIE ERÖFFNUNG DES AUSLAUFVERFAHRENS FÜR DIE KONZESSION DES PARKHAUSES IM HAFEN VON LA SAVINA IN KENNTNIS

Palma

30/08/2018

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat das Unternehmen Solvalgaray Marítima S.L. über die Einleitung des Auslaufverfahrens für die Konzession des Parkhauses im Hafen von la Savina informiert. Die APB gewährt dem Unternehmen 15 Tage, gerechnet ab der Zustellung dieser Benachrichtigung, um die ihm angemessen erscheinenden Einwände vorzubringen.

Die APB begründet diese Entscheidung mit der Notwendigkeit, das öffentliche Interesse gegenüber der Nichterfüllung der vom Konzessionsinhaber übernommenen Verpflichtungen zu schützen, die eine Umsetzung des öffentlichen Zwecks derzeit verhindert.

Angesichts der fortwährenden Nichterfüllung der zugehörigen Verpflichtungen durch den Konzessionsinhaber, hat die APB Solvalgaray Marítima im vergangenen Juni über die Einleitung eines Zeitraums der Vorab-Information aufgrund einer möglichen Nichterfüllung der Konzessionsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Nach Erhalt der Einwände des Konzessionsinhabers gab die APB einen Bericht heraus, in dem die Weigerung des Konzessionsinhabers deutlich wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen und den im Hafen von la Savina ansässigen Mietwagenunternehmen eine Lösung zu bieten, damit diese ihrer Geschäftstätigkeit in dem Parkhausgebäude weiter nachgehen können.

Laut APB muss der Konzessionsinhaber den Mietwagenunternehmen, die bereits im Hafen von la Savina tätig waren, bei der Zuweisung der neuen Geschäftsräume gegenüber neuen Antragstellern Vorrang gewähren. Die APB hat den Konzessionsinhaber mehrfach auf die verbindliche Erfüllung der Bestimmungen der Vertragsklauseln hingewiesen.

Außerdem muss Solvalgaray Marítima nach Ansicht der APB als Höchstbeträge der Tarife jene Höchstbeträge einhalten, die das Unternehmen in seinem Angebot abgab und für die ihm die Konzession gewährt wurde. Des Weiteren hat die APB die betroffenen Mietwagenunternehmen darüber informiert, dass der Konzessionsinhaber die in der Ausschreibung festgelegten wirtschaftlichen Bedingungen einhalten muss, für die diese Konzession vergeben wurde.

Nicht für die Öffentlichkeit zugänglich

Das Parkhausgebäude in la Savina ist seit Abschluss der Bauarbeiten nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, da die Betriebsvorschriften nicht von der APB angenommen wurden und die Hafenbehörde der Ansicht ist, dass Solvalgaray Marítima den Betreibervertrag nicht erfüllt.

Auch wenn diese Betriebsvorschriften nicht vorliegen, können den Mietwagenunternehmen die Geschäftsräume zugewiesen werden, selbst wenn die Höchstbeträge öffentlich und bekannt sind, die der Konzessionsinhaber erhalten kann, und so die in der Ausschreibung und in der Konzessionsurkunde festgelegten Bestimmungen erfüllt werden.