Die Hafenbehörde der Balearen reduziert die Gebühren für Bar- und Restaurantterrassen auf das gesetzliche Minimum

Die Hafenbehörde der Balearen reduziert die Gebühren für Bar- und Restaurantterrassen auf das gesetzliche Minimum

Palma

08/05/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat bereits damit begonnen, den Firmen im Gaststättengewerbe das einvernehmliche Erlöschen der Rechtstitel zur Nutzung des öffentlichen Hafenbereichs mit Tischen und Stühlen vorzuschlagen, um die Gebührenerhebung einzustellen. Die Genehmigungen gelten für Freiluftterrassen von Bars und Restaurants, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Alarmzustands in Betrieb waren und ihre Tätigkeit einstellen mussten.

Firmen, die ihre Terrassen wiederöffnen möchten, sobald dies der sogenannte Übergangsplan zur neuen Normalität (PTNN) zulässt, erhalten dann neue Rechtstitel zu besseren finanziellen Bedingungen, da die geforderte Gebühr für die Geschäftstätigkeit auf das gesetzlich zulässige Minimum reduziert wird. Darüber hinaus wird für Betriebe, bei denen es die Örtlichkeiten im Hafen zulassen, geprüft, ob der Nutzungsbereich für Stühle und Tische erweitert werden kann, damit sie sich an die neuen Bedingungen entsprechend den gesundheitlichen Anforderungen und der räumlichen Distanzierung anpassen können.

Nur durch das Erlöschen der Rechtstitel ab dem Inkrafttreten des Alarmzustands lässt sich verhindern, dass weiterhin Gebühren erhoben werden, obwohl die entsprechende Aktivität nicht erfolgen kann. Das spanische Königliche Gesetzesdekret 15/2020 vom 21. April über dringende ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung von Wirtschaft und Beschäftigung sieht keine solche Gebührenbefreiung vor, weshalb der Vorstand der APB in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, die derzeit geltenden Nutzungsgenehmigungen erlöschen zu lassen, wenn dies der Lizenznehmer beantragt.

Diese Maßnahmen bedeuten eine erhebliche Reduzierung der Gebührenbeträge, welche die Firmen in den Häfen von allgemeinem Interesse in Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina im Jahr 2020 zahlen müssen. Die Maßnahmen entspringen dem ständigen Kontakt zwischen der APB, dem Unternehmensnetzwerk, den staatlichen Häfen und den lokalen, inseleigenen und regionalen Behörden und deren Bestreben, die negativen Auswirkungen von Covid-19 weitgehend zu minimieren.

Weitere Hilfen für Firmen

Zusätzlich zu diesen Hilfsmaßnahmen hat die APB vorübergehend die Erhebung der Nutzungsgebühr und der Gebühr für die Geschäftstätigkeit für alle Konzessionäre und Lizenznehmer ausgesetzt. Obwohl diese Gebühren eigentlich zu Jahresbeginn im Voraus gezahlt werden, ist für das Jahr 2020 noch keine Gebühr für die Nutzung oder für die Geschäftstätigkeit erhoben worden, sodass bisher kein Konzessionär oder Lizenznehmer eine Zahlung in dieser Hinsicht leisten musste.

Ferner bewilligt die APB gegenwärtig zinslose Zahlungspläne, die keine Sicherheiten erfordern, für Konzessionäre mit Schwierigkeiten, ausstehende Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem Alarmzustand zu begleichen.

Zu all diesen von der APB schon jetzt angewandten Maßnahmen, wie der zeitweiligen Aussetzung der Hafengebühren-Abrechnung, der Bewilligung von Zahlungsplänen sowie der vorzeitigen Beendigung der Genehmigungen zur Belegung des öffentlichen Hafenbereichs mit Bar- und Restaurantterrassen, kommen noch die von der Staatlichen Hafenbehörde genehmigten Steuerermäßigungen zur Unterstützung von Wirtschaft und Beschäftigung hinzu, die für die Firmen des staatlichen Hafensystems Einsparungen von mehr als hundert Millionen Euro bedeuten.