Coliving Puig de Alaró wird das Restaurant am Kai der Fischauktionshalle im Hafen von Palma betreiben

Das Unternehmen rechnet mit einer Investition von 2,9 Millionen Euro für den Betrieb dieser Anlage für einen Zeitraum von 16 Jahren

Palma

23/12/2025
  • Sozioökonomische Entwicklung

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) entschied sich nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren für das Angebot des Unternehmens Coliving Puig de Alaró, das den Betrieb der Bar-Cafeteria-Restaurant am Kai der Lonja im Hafen von Palma übernehmen soll. Sein Angebot wird als das vorteilhafteste bewertet, entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten technischen, wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien.

 

Die Konzession hat eine Laufzeit von 16 Jahren und umfasst eine von Coliving Puig de Alaró zugesagte Investition in Höhe von insgesamt 2.900.000 Euro. Diese Investition fließt in den Bau eines Untergeschosses und die Renovierung des vorhandenen Gebäudes, wobei nachhaltige und lokal bezogene Materialien zum Einsatz kommen, sowie in die Installation einer Photovoltaikanlage, um erneuerbare Energien für das Restaurant zu nutzen und so die von der APB vorangetriebenen Ziele der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu stärken.

 

Der Konzessionsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 732,90 m², von denen 268,20 m² auf vorhandene Gebäude und 464,70 m² auf Außenterrassen im öffentlichen Hafenbereich entfallen. Die Verwaltung des Betriebs wird die Bereitstellung eigener Dienstleistungen in Form einer Bar, einer Cafeteria und eines Restaurants sowie weitere, im vorgelegten Grundprojekt detailliert beschriebene ergänzende Aktivitäten rund um den Hotel- und Gaststättenbetrieb umfassen.

 

Die APB setzt damit ihr Ziel fort, den öffentlichen Hafenbereich optimal zu nutzen und die Bereitstellung von Dienstleistungen zu fördern, die zur wirtschaftlichen Entwicklung des Hafens von Palma beitragen, wobei sie sich nach den von der Behörde aufgestellten Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit und betrieblichen Effizienz richtet.

 

Die Formalisierung der Verwaltungskonzession tritt nach Unterzeichnung des betreffenden Vertrags in Kraft, nachdem die festgelegten Verwaltungsformalitäten abgewickelt wurden.

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