Der Verwaltungsrat der APB beschließt die Ausschreibung der Betreibung der vom Jachtclub Ibiza verwalteten Einrichtungen

Der Verwaltungsrat der APB beschließt die Ausschreibung der Betreibung der vom Jachtclub Ibiza verwalteten Einrichtungen

Eivissa

03/11/2020

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat heute beschlossen, die befristete Nutzungserlaubnis für die Betreibung der vom Jachtclub Ibiza Yacht Club im Hafen Eivissa verwalteten Liegeplätze für kleine und mittlere Jachten öffentlich auszuschreiben.

Die öffentlichen Ausschreibung soll ermöglichen, dass die Dienstleistungen für die Nutzer übergangsweise für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren weiter erbracht werden, während über die Berufung der APB beim Obersten Gerichtshof gegen das Urteil des Obergerichts der Balearen (TSJIB) entschieden wird, das den Prozess der Konzessionsvergabe an den Jachtclub Ibiza unterbrochen hat.

Der Beschluss wurde gefasst, nachdem zusätzlich zum Jachtclub Ibiza auch die Firma Doce Millas beantragt hatte, die Hafeneinrichtungen durch vorübergehende Nutzung bis zur endgültigen Ausschreibung verwalten zu dürfen. Die Entscheidung des Verwaltungsrates der APB stützt sich auf Berichte der Generalstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft der Balearen und der öffentlichen Körperschaft Puertos del Estado.

Sozialer Charakter

Die Ausschreibungsunterlagen beziehen sich auf die Betreibung der derzeitigen Liegeplätze sowie des Sozialgebäude, des Bereichs für die Bootsreparatur und -wartung und des Bereichs fürs Sportsegeln. Um das vorteilhafteste Angebot zu ermitteln, werden vorrangig die ermäßigten Tarife für die Nutzer der Liegeplätze bewertet.

Bei der Bewertung der Angebote fällt die Senkung der Tarife für die Nutzung der Liegeplätze zu 50 % ins Gewicht. Die übrigen 50 % verteilen sich wie folgt: 20 % entfallen auf die vorgeschlagene Investition, um während dieser Zeit die Sicherheit der Einrichtungen zu gewährleisten; weitere 20 % auf die Verpflichtung zur Durchführung von Aktivitäten mit sozialem und kulturellem Charakter ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie auf den wirtschaftlichen Beitrag des Betreibers zu derartigen Aktivitäten; und die restlichen 10 % auf die Verbesserung der anfänglichen Gebühr für die Belegung öffentlichen Eigentums von 312.395,99 Euro.

Die Dauer der Genehmigung und ihr Ablauf hängen davon ab, wie über die von der APB eingereichte Berufung entschieden wird, jedoch darf sie keinesfalls die für derartige Genehmigungen festgelegte Höchstdauer von drei Jahren überschreiten.

Der Verwaltungsrat der APB hat analog zu den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen ebenfalls beschlossen, dem Jachtclub Ibiza die Fortsetzung der bisher angebotenen Dienstleistungen zu erlauben, während über die Ausschreibung entschieden wird. Die Dauer wird auf zwei bis maximal vier Monate geschätzt, und zwar ab dem 31. Oktober, an dem die derzeitige Genehmigung endet.

Warten auf die Gerichtsentscheidung

Im Juni 2020 beantragte die APB bei der Staatsanwalt der Balearen, beim Obersten Gerichtshof Berufung in Form einer Kassationsbeschwerde gegen das Urteil des TSJIB vom Mai 2020 einzulegen, das einen Beschluss des Verwaltungsrates der APB vom 18. Juli 2018 für nicht gesetzeskonform erklärt hatte. Mit dem Beschluss wollte die APB die Wahl des vom Jachtclub Ibiza eingereichten Gebots als dasjenige von größtem Interesse für den Hafen bestätigen, um die Konzession für die Betreibung dieses Bereichs im Hafen Eivissa zu erteilen. Die Berufung muss noch vom Obersten Gerichtshof zugelassen werden.