Die APB erinnert die Besitzer der Sitzterrassen an der Strandpromenade von Palma an die Einhaltung der Schließzeiten

Die APB erinnert die Besitzer der Sitzterrassen an der Strandpromenade von Palma an die Einhaltung der Schließzeiten

Son numerosas las quejas recibidas por parte de vecinos en las que denuncian la generación de ruido a altas horas de la noche

Palma

24/05/2022
Hafen-Stadt

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat die Inhaber der Genehmigungen für die Nutzung der Sitzterrassen an der Strandpromenade von Palma in einem Schreiben daran erinnert, dass sie verpflichtet sind, die genehmigten Öffnungszeiten einzuhalten.

Wie in den Bedingungen für die Genehmigung dieser Räume festgelegt, sind die Öffnungs- und Schließungszeiten in der Regel von 07:00 bis 00:00 Uhr; freitags, samstags und am Vorabend von Feiertagen von 07:00 bis 00:30 Uhr und ausnahmsweise vom 1. April bis zum 31. Oktober wird die Schließungszeit um eine weitere halbe Stunde verlängert. All dies geschieht in Übereinstimmung mit der städtischen Verordnung über die Nutzung der öffentlichen Straßen der Stadtverwaltung von Palma.

Hinsichtlich der Belegung der Sitzterrassen wird daran erinnert, dass der freie Verkehr von Fußgängern zu respektieren ist und dass sie bei Schließung des Betriebs abgebaut werden müssen.

Die APB hat festgestellt, dass in der Avenida Gabriel Roca im Hafen von Palma die Gewohnheit weit verbreitet ist, die Sitzterrassen bis in die frühen Morgenstunden offen zu halten. Dies hat sich noch verschärft, seit die Möglichkeit besteht, die Belegung der Sitzterrassen auf einer der Fahrspuren zu erweitern.

Außerdem wurden zahlreiche Beschwerden von Nachbarn erhalten, die sich über die Lärmbelästigung zu später Stunde und die daraus resultierende Beeinträchtigung ihrer Ruhe beklagen.

Schließlich wird in der Mitteilung darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung dieser Bedingungen dazu führt, dass den Betrieben, die dagegen verstoßen, ein entsprechender Bericht ausgestellt wird und gegebenenfalls die von der APB erteilte Nutzungsgenehmigung aufgehoben und an die Stadtverwaltung von Palma weitergeleitet wird, damit diese für die Einhaltung der städtischen Verordnungen über die Nutzung öffentlicher Straßen und den Lärmschutz sorgen kann.