
Die Hafenbehörde der Balearen und die Ingenieurskammer für Straßen-, Kanal- und Hafenbau haben ihre Vereinbarung zur Überprüfung und Genehmigung von Projekten im öffentlichen Hafenbereich erneuert
Die Vereinbarung sieht eine Kontrolle der technischen Qualität der Arbeiten sowie der Kompetenz der Fachleute vor. Zudem werden die Kosten für die Genehmigung gesenkt und der Versicherungsschutz für technische Fachleute erhöht
Palma
24/03/2025
Die Hafenbehörde der Balearen (APB) und die Ingenieurskammer für Straßen-, Kanal- und Hafenbau (CICCP) haben heute eine neue Vereinbarung unterzeichnet. Diese soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Sicherheit öffentlicher Bauvorhaben und professioneller Arbeiten in den Häfen von allgemeinem Interesse der Autonomen Gemeinschaft zu verbessern.
Die Unterzeichnung des Dokuments fand heute Vormittag im Verwaltungssitz des Hafens von Palma zwischen dem Präsidenten der APB, Javier Sanz, und der Dekanin der CICCP-Vertretung der Balearen, Sara Lobato, statt.
Anwesend waren Álvaro Rodríguez Dapena, Präsident der staatlichen Hafenbehörde (Puertos del Estado), Miguel Ángel Carrillo Suárez, Präsident des CICCP auf nationaler Ebene, Toni Ginard, Direktor der APB, sowie Jorge Nasarre, Leiter der Abteilung für Planung und Strategie der APB und Mitglied des Verwaltungsrats des CICCP auf den Balearen.
Die Beglaubigung und Überprüfung von beruflichen Arbeiten durch die Berufsverbände ist als öffentliche Aufgabe geregelt, die ausschließlich von den Berufsverbänden wahrgenommen werden kann. In diesem Fall ist der CICCP der einzige zuständige Berufsverband im Bereich des Bauingenieurwesens, dessen Mitgliedschaft in Spanien für die Ausübung des Berufs vorgeschrieben ist.
Die von der APB unterzeichnete Vereinbarung umfasst insbesondere Bauprojekte, technische Spezifikationen und Bauleitung sowie die damit verbundene technische Unterstützung.
Neu in dieser auf vier Jahre angelegten Vereinbarung, die um weitere vier Jahre verlängert werden kann, ist die Genehmigung von Ausschreibungsunterlagen für Lieferungen und Dienstleistungen im Bereich Instandhaltung und Betrieb. Enthalten sind zudem Ausschreibungsunterlagen und -klauseln, Berichte für die Vergabe von Konzessionen sowie Pläne und Koordinierungsmaßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Wenn die Genehmigung einen Prüfbericht umfasst, können die Projekte sowohl von der APB (öffentliche Investition) als auch von Konzessionären (private Investition) durchgeführt werden.
Umfassenderer Versicherungsschutz
Die Vereinbarung gewährleistet durch die Genehmigung der vorgesehenen Arbeiten den Versicherungsschutz durch Berufshaftpflichtversicherungen für alle Techniker der APB, die an dem Projekt beteiligt sind. Somit bietet sie den Mitarbeitern der Institution mehr technische und rechtliche Sicherheit.
Sowohl der Präsident der APB als auch die Dekanin des CICCP bewerteten die Verlängerung dieser Vereinbarung sehr positiv, da sie zu einer größeren technischen und rechtlichen Genauigkeit bei den von der Hafenbehörde geplanten Projekten beitragen wird.
Die Vereinbarung ist Teil der im Jahr 2021 unterzeichneten „Allgemeinen Handlungsvereinbarung” für die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Häfen und dem CICCP. Durch dieses Protokoll wurden Vereinbarungen mit verschiedenen spanischen Häfen getroffen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, zu überprüfen, ob die von Bauingenieuren ausgeführten oder mitgetragenen Arbeiten den jeweils geltenden dokumentarischen, technischen und normativen Anforderungen entsprechen. Sie umfasst auch die Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherungen, die die Kammer je nach der genehmigten Tätigkeit abgeschlossen hat.