Fast 69% der Anträge auf Verlängerung der Anlegeplätze in Häfen von allgemeinem Interesse sind auf elektronischem Weg abgewickelt worden

Fast 69% der Anträge auf Verlängerung der Anlegeplätze in Häfen von allgemeinem Interesse sind auf elektronischem Weg abgewickelt worden

Palma

31/01/2018

Von den Anträgen auf Anlageplätze, die der direkten Verwaltung durch die Häfen von Palma, Alcudia, Mahon und Ibiza unterliegen, sind bis Ablauf des Verlängerungszeitraums im Januar 68,7 % über die Website der Hafenbehörde der Balearen (APB) abgewickelt worden. Dies gilt als Indiz für die gute Funktionsweise dieser Plattform und die Bereitschaft der Benutzer, auf innovative und effiziente Systeme, wie diesem, das den Bürgern von der Hafenbehörde zur Verfügung gestellt wird, zurückzugreifen.

Insgesamt sind 801 Anträge über die Website verlängert worden.  An erster Stelle steht dabei der Hafen von Alcudia, in dem 85% der Anträge per Internet gestellt wurden, gefolgt von Palma mit 72% und Mahon mit 48%. Im Hafen von Ibiza ist hingegen keine einzige Verlängerung online beantragt worden. Vielmehr sind alle Anträge direkt bei der Behörde vor Ort gestellt worden.

Hervorzuheben ist des Weiteren eine überall zu verzeichnende Verringerung der Wartelisten. In Palma sind sie um 5,5% zurückgegangen. Im Januar dieses Jahres sind 808 Anträge gestellt worden, während es im Vorjahr 855 gewesen sind. In Alcudia betrug der Rückgang 6,25% mit 75 Anträgen in diesem Jahr und 80 Anträgen im Januar 2017. In Mahon ist mit 115 Anträgen im Januar dieses Jahres die Warteliste um 20,7% zurückgegangen. In Ibiza betrug der Rückgang 15,3% mit insgesamt 11 Anträgen.

Dieser Rückgang ist u.a. auf die Streichung jener Anträge auf Anlegeplätze aus der Warteliste zurückzuführen, die nicht den derzeit geforderten Voraussetzungen entsprechen. Eine dieser Bedingungen besagt, dass die Länge der Boote weniger als 8 Meter betragen muss.

Jährlich gibt es zwei Zeiträume für die Verlängerung von Anlegeplätzen in Häfen von allgemeinem Interesse: vom 1. bis 15. Januar und vom 1. bis 15. Juli. Im Sinne der Transparenz der Tätigkeit öffentlicher Behörden werden die aktualisierten Listen von de APB selbstverständlich auf deren Website veröffentlicht.

 

Die entsprechenden Informationen können Sie hier einsehen.