Genehmigung der Hafenverordnung zur Regelung der Seegeschwindigkeit im Hafen von Eivissa

Genehmigung der Hafenverordnung zur Regelung der Seegeschwindigkeit im Hafen von Eivissa

Eivissa

22/03/2017

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat die Hafenverordnung zur Regelung der maximalen Seegeschwindigkeit in den Gewässern des Hafens von Eivissa genehmigt.

Das Dokument beinhaltet die Richtlinien zur Schifffahrt und Sicherheit im Seeverkehr, die von den Schiffen und Booten im Hafen von Eivissa eingehalten werden müssen. Der Geltungsbereich der Rechtsvorschriften betrifft die Zone I, in welcher sich das Dock von Botafoc und das Innere Dock befinden.

Die maximale Seegeschwindigkeit im Bereich des Docks von Botafoc wird für jede Art von Schiffen oder Booten auf 8 Knoten oder, gegebenenfalls, auf die von der Regierung bestimmte minimale Geschwindigkeit festgelegt. Zum anderen wird die maximale Seegeschwindigkeit im Bereich des Inneren Docks auf 6 Knoten oder, gegebenenfalls, auf die von der Regierung bestimmte minimale Geschwindigkeit festgelegt.

Die Schiffe und Boote dürfen nicht mit Geschwindigkeiten fahren, die Wellen erzeugen und folglich Dritte schädigen oder Gefahren verursachen können.

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