Marina Ibiza erweitert die Frist für die Gewährung

Marina Ibiza erweitert die Frist für die Gewährung

Palma

22/12/2016

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat die Fristerweiterung für die Gewährung des Jachthafens Marina Ibiza genehmigt, welche von dem Unternehmen Serveis Marítims Port d’Eivissa S.L. (SEMAR) für einen Zeitraum von weiteren 6 bis 8 Jahren beantragt wurde. Die Gewährung beträgt somit mehr als 23 Jahre und endet 2031.

Marina Ibiza hat zugestimmt eine Investition von 7,2 Mill. Euro für die Verbesserung der Anlagen oder einen Beitrag zum Staatlichen Fonds für terrestrische Verbundfähigkeit zu leisten, die den spanischen Häfen ermöglicht bei der Finanzierung von Verbindungsprojekten außerhalb ihrer Servicezone teilzunehmen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen zu stärken und gleichzeitig die Nachhaltigkeit des Transportsystems zu fördern.

Die Stadtverwaltung von Eivissa, das konzessionierte Unternehmen und die APB haben beschlossen, dass die zu entwickelnden Ausbau- und Verbesserungsarbeiten die Idee des Vertrags zwischen der Stadtverwaltung von Eivissa und der APB, die die gemeinsame Arbeit seit Beginn der Legislaturperiode charakterisiert, erhalten sollen.

Diese Fristerweiterung für die Gewährung geschieht innerhalb der Änderung der Gewährungen öffentlicher Verträge im Rahmen der 10. Übergangsbestimmung der Neufassung des Gesetzes über staatliche Häfen und Handelsmarine, das durch das Gesetz 18/2014 in Kraft getreten ist.

Nach Antragstellung von Seiten von SEMAR in dem hierfür angegebenen Zeitraum, dem entsprechenden Verfahren und dem positiven Bescheid der Hafenbehörde, wurde die Erweiterung gestern vom Verwaltungsrat der APB genehmigt.