Neues regulierendes Verfahren für die direkte Verwaltung der Liegeplätze der APB

Neues regulierendes Verfahren für die direkte Verwaltung der Liegeplätze der APB

Palma

28/07/2016

Die Balearische Hafenbehörde (APB)  hat das neue regulierende Verfahren veröffentlicht, durch das ab sofort die direkte Verwaltung von Liegeplätzen für Sport- und Freizeitboote mit einer maximalen Länge von 8 Metern in den öffentlichen Häfen der Balearen geregelt wird. Die Änderung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Balearen (BOIB) von heute, 28. Juli, veröffentlicht.

Das Ziel, das sich die APB mit dieser Änderung gesetzt hat, ist es, die Wartelisten zu erleichtern angesichts der großen Nachfrage nach Liegeplätzen und der begrenzten Anzahl verfügbarer Plätze. Zur Zeit kann die Wartezeit für einen Liegeplatz unter direkter Verwaltung sieben oder acht Jahre betragen. Um diese Zeit zu reduzieren, sieht das neue Verfahren hauptsächlich vor, eine Eigentümerummeldung bei Booten nicht zu erlauben. Darüber hinaus, und im Sinne der Verpflichtung einer transparenteren Verwaltung, werden die Wartelisten ab sofort öffentlich zugänglich gemacht. 

Wartelisten, öffentlich zugänglich

Die Hafenbehörde wird in ihrer E-Verwaltung die Wartelisten veröffentlichen. In den Listen werden die Anträge angezeigt, geordnet nach Reihenfolge der Antragsstellung, zusammen mit dem Namen und Nachnamen des Antragstellers und dem Datum des Antrages.

Diese Listen aktualisieren sich automatisch mit jedem Antrag und quartalsweise nach Beendigung der festgesetzten Zeiträume um die Anträge zu erneuern; das sind der 1. bis 15. Januar und der 1. bis 15. Juli jeden Jahres. Das Verfahren reguliert die Bewertungskriterien, da die Reihenfolge der Anträge auf der Warteliste nicht automatisch die Bereitstellung eines Liegeplatzes voraussetzt.

Nicht übertragbare Eigentümerrechte

Die Bereitstellung eines Liegeplatzes wird für einen Berechtigten persönlich festgelegt, ist nicht übertragbar und für ein ganz bestimmtes Boot festgelegt. Der Eigentümerwechsel  oder Wechsel des Bootes macht die Berechtigung unwirksam und der Liegeplatz muss aufgegeben werden.

In Ausnahmefällen wie Todesfall kann die Übertragung zugelassen werden – innerhalb eines Jahres, mit vorheriger Rechtsakkreditierung mittels Beibringung des Testaments oder des letzten Willens und nur in den Fällen, in denen es zum Nutzen der Verwaltung und des Liegeplatzes ist.

Diese Aktualisierungen ziehen keine Gebührenerhöhung außerhalb der gewohnten, jährlichen Anpassungen nach sich.