Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Staatssekretariats für Infrastruktur, Transportwesen und Wohnbau über die Mindestdienste im Hafenbetrieb aufgrund des Ausrufs zum Dockarbeiterstreik

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Staatssekretariats für Infrastruktur, Transportwesen und Wohnbau über die Mindestdienste im Hafenbetrieb aufgrund des Ausrufs zum Dockarbeiterstreik

Palma

07/03/2017

Nachdem der Vorschlag zu den Mindestdiensten von der öffentlichen Stelle für Hafenbetrieb am 1. März vorgelegt wurde, hat das Staatssekretariat für Infrastruktur, Transportwesen und Wohnbau den Beschluss über die Mindestdienste öffentlich bekanntgegeben, die in dem ausgerufenen Dockarbeiterstreik an folgenden Tagen gewährleistet werden: 6., 8., 10., 13., 15., 17., 20., 22. und 24. März.

 Der ausgerufene Streik sieht eine teilweise Unterbrechung der Arbeit (ungerade Stunden) alle zwei Tage vor (3 Tage pro Woche in einem Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Wochen).

Angesichts des weitreichenden Charakters des ausgerufenen Streiks, der die Gesamtheit der Frachtumschlagunternehmen, die hafenbetriebliche Dienstleitungen im Bereich Güterumschlag durchführen, betreffen wird, scheint es nötig das Streikrecht der hierfür berechtigten Arbeitnehmer zusammen mit der Festsetzung von Mindestdiensten zur Milderung der daraus resultierenden Nachteile für die Bevölkerung und Wirtschaftentwicklung in Einklang zu bringen.

Im Allgemeinen betreffen die Mindestdienste den Inselverkehr, Ceuta und Melilla insgesamt, da eine Versorgung dieser Gebiete auf keine andere Weise möglich ist, sowie jegliche notwendige Dienstleistungen, die die Abwicklungen mit leicht verderblichen und gefährlichen Waren gewährleisten, die Bereitstellung in Notfällen und alle Dienste, die eine Beeinträchtigung des Passagierverkehrs der regulären Linien vermeiden.

Bitte sehen Sie den gesamten Beschluss auf unserer Website ein