Die Hafenbehörden üben folgende Befugnisse aus:

  • Ausführung, Genehmigung und Kontrolle der mit dem Hafenverkehr und -service verbundenen Tätigkeiten auf See und an Land.
  • Raumordnung für den Hafenservice und die Hafennutzung.
  • Planung, Entwurf, Errichtung, Instandhaltung und Nutzung der Hafenservicebauten und der Schifffahrtszeichen.
  • Verwaltung des Hafengebiets und der Schifffahrtszeichen.
  • Förderung der Industrie- und Handelstätigkeiten in Verbindung mit dem Schiffs- oder Hafenverkehr.
  • Leitung der verschiedenen Transporttätigkeiten im Hafenbereich.