Die APB garantiert die Kontinuität der Aktivitäten des Real Club Náutico de Palma

Der Verwaltungsrat genehmigt, die Verfahren zur Verlängerung der Konzessionsdauer fortzusetzen

Palma

10/12/2025
  • Sozioökonomische Entwicklung

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat in seiner heutigen ordentlichen Sitzung die Vergabe einer vorübergehenden Nutzungsgenehmigung (AOT) an den Real Club Náutico de Palma (RCNP) genehmigt. Diese Maßnahme wird es dem Verein ermöglichen, seine Aktivitäten an den derzeitigen Standorten fortzusetzen, bis der Fristverlängerung und der Verlängerung der Konzession um insgesamt 20 Jahre im Rahmen der Vollstreckung des Urteils des Obersten Gerichtshofs der Balearen formell zugestimmt wird.

 

Die Maßnahme sichert die Kontinuität der Dienstleistung und gewährleistet vollständige Rechtssicherheit in der Zeit, in der die APB die aufgrund des Gerichtsurteils erforderlichen Verwaltungsformalitäten erledigt.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat vereinbart, keine Berufung gegen das genannte Urteil einzulegen, den Inhalt der Entscheidung des TSJIB in vollem Umfang zu akzeptieren und somit dessen Vollstreckung zu erleichtern. In Übereinstimmung mit dem gerichtlichen Beschluss wird die APB umgehend die erforderlichen Schritte einleiten, um die Fristverlängerung und die Verlängerung der Konzession des RCNP zu formalisieren.

 

Vorgeschichte

Im Jahr 1978 wurde dem Real Club Náutico de Palma der Vertrag über die Verwaltung und den Betrieb des für den Segelsport vorgesehenen Areals im Hafenbecken von San Pedro und am Gegenkai Mollet zugesprochen, der seitdem mehrfach geändert wurde.

 

Ab 2015 hat die RCNP eine Verlängerung der Frist und ihres Konzessionstitels unter Berufung auf die Neufassung des Gesetzes über die staatlichen Häfen und die Handelsmarine beantragt. Die APB hat mit der RCNP die Bedingungen für die Gewährung der Verlängerung vereinbart. Aufgrund der rechtlichen Komplexität des Falls wurden Berichte von Puertos del Estado, der Staatsanwaltschaft und dem Staatlichen Rat erstellt, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Interpretationen zu einer anhaltenden Kontroverse und einer Blockade der von der APB initiierten Fristverlängerung führten.

 

Im Jahr 2022 reichte der Verein eine Verwaltungsklage wegen behördlichen Schweigens zu seinen Anträgen ein. Im November 2025 entschied der Oberste Gerichtshof der Balearen zugunsten der Berufung und räumte ihr Recht auf Fristverlängerung und Verlängerung der Konzession entsprechend den mit der APB vereinbarten Bedingungen ein.

 

Im Anschluss an das Urteil und auf Antrag der RCNP haben beide Parteien zugestimmt, den Vollstreckungsprozess fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund und zur Vermeidung einer Unterbrechung des Betriebs aufgrund des Auslaufens der am 31. Dezember 2025 geltenden AOT hat die APB beschlossen, bis zum Abschluss des Verfahrens zur Erteilung der endgültigen Konzession eine neue befristete Genehmigung zu erteilen.

Die E-Mail-Adresse, die den Newsletter erhalten soll.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Abonnieren Sie unsere Veröffentlichungen
Wählen Sie die Kategorien aus, die Sie abonnieren möchten
Mantente informado: suscríbete a nuestro boletín.