Die Stadtverwaltung Palma und die APB genehmigen ein Kooperationsabkommen zur Umgestaltung der Uferpromenade

Die Stadtverwaltung Palma und die APB genehmigen ein Kooperationsabkommen zur Umgestaltung der Uferpromenade

Palma

29/05/2020

Die Stadtverwaltung Palma und die Hafenbehörde der Balearen (APB) haben ein Kooperationsabkommen zwischen beiden Verwaltungen genehmigt, um die Umgestaltung der Uferpromenade in Angriff zu nehmen. Der Text regelt und bestimmt die Verpflichtungen für beide Seiten. Darunter fällt beispielsweise, dass die APB die Umbau- und Verbesserungsarbeiten der Uferpromenade übernimmt, während die Stadtverwaltung für die Instandhaltung vor Ort zuständig sein wird.

Der Stadtrat gab gestern seine Zustimmung zum Abkommen, das bereits vom Verwaltungsrat der Hafenbehörde genehmigt wurde. Der nächste Schritt ist die Weiterleitung an das Finanzministerium, um es bestätigen zu lassen. Das Abkommen wird in Kraft treten, sobald es im spanischen Staatsanzeiger B.O.E. veröffentlicht wurde.

Der Bürgermeister von Palma, José Hila; der Präsident der APB, Joan Gual de Torrella; die Stadträtin für Stadtmodell, angemessenes Wohnen und Nachhaltigkeit, Neus Truyol; und die Stadträtin für Infrastruktur und Zugänglichkeit, Angélica Pastor, haben das Abkommen vorgestellt. Für den Bürgermeister „ist der Umbau sehr ehrgeizig: Wir werden das Palmas Gesicht umgestalten, in dem wir die jetzige Barriere durchbrechen und die Stadt näher ans Meer bringen. Es ist ein klares Beispiel für das von uns ersehnte Palma, das nachhaltiger, grüner und näher an Bürgern und Meer sein soll. Es soll auch die Geschäftstätigkeit in der Region reaktivieren und Arbeitsplätze schaffen, also zwei ebenfalls grundlegende Aspekte.“

Der Präsident der APB betrachtet diese Maßnahme als einen Beitrag des Hafens zur Stadt, der „über die damit bewirkte Finanzspritze hinaus sein Engagement bekräftigt, eine Verbindungsstelle zu schaffen, bei der die Bürger die Hauptrolle spielen, egal, von welcher öffentlichen Verwaltung die Bühne stammt“.

Verpflichtungen

Die Verpflichtungen der Stadtverwaltung wiederum bestehen darin, dass sie nach Inkrafttreten des Abkommen für die Instandhaltung, Pflege und Verwaltung des der APB gehörigen Bereichs zuständig sein wird. Diese Tätigkeiten werden anfangs mit 1.046.006,84 Euro pro Jahr veranschlagt. Damit gleicht die Stadtverwaltung die Zahlungen von 1.199.086,61 Euro für die im Stadtgebiet durchgeführten Bauarbeiten und von 3.180.626,68 Euro für die von der Stadtverwaltung geforderten Arbeiten zur Verbesserung der kommunalen Einrichtungen aus. Sie übernimmt ferner alle Ausgaben, die während der Laufzeit des Abkommens u.a. in Verbindung mit dem Wasser- und Energieverbrauch (Beleuchtung), dem Stadtmobiliar und dem Sicherheitsdienst anfallen. Die Stadtverwaltung verpflichtet sich auch, die Abwicklung der für die Arbeiten erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Erlaubnisse zu beschleunigen und den Zugang zu den Hafenanlagen sowie den Straßenverkehr im Hafen zu gewährleisten, wenngleich dieser auf ein Mindestmaß und Ausnahmefälle beschränkt wird.

Die APB wiederum geht die Verpflichtung ein, die Umgestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen an der Promenade auf eigene Kosten zu fördern und durchzuführen. Sie übernimmt zudem die Abwicklung und Verwaltung der Flächennutzung in ihrem Gebiet, die generell durch Lokalterrassen erfolgt. Darüber hinaus wird sie der Stadtverwaltung jährlich die Instandhaltung und Pflege des im Besitz der APB befindlichen Bereichs zahlen, um ein nachhaltiges Gleichgewicht der wirtschaftlichen Vorteile für beide Parteien zu erreichen. Die Zahlung erfolgt, sobald die im Stadtgebiet durchgeführten und von der Stadtverwaltung beantragten Arbeiten miteinander verrechnet wurden.

Das aktuelle Abkommen ersetzt die bisherige Version und umfasst die genannten Umbauarbeiten. Es wird ein Kontrollausschuss eingerichtet, der die Umsetzung koordiniert und der sich aus drei Mitgliedern jeder Institution zusammensetzt. Das Abkommen hat eine Laufzeit von vier Jahren ab seiner Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger B.O.E. und ist innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erweiter- und verlängerbar.

Bauvorhaben

Das Joint Venture JAMLET-TYPSA erstellt derzeit das Bauvorhaben für die Arbeiten, und die APB hofft, sie noch im Jahr 2020 ausschreiben zu können. Der Entwurf für die Umgestaltung der Uferpromenade bezieht sich auf 169.010 Quadratmeter und beläuft sich auf 32.495.572,26 Euro.