Die Hafenbehörde der Balearen verpflichtet sich zum Schutz der Privatsphäre des Benutzers und seiner personenbezogenen Daten. Daher hat die Hafenbehörde der Balearen die Maßnahmen ergriffen, die vom spanischen Organgesetz 15/1999, vom 13. Dezember, über den Schutz personenbezogener Daten gefordert werden, sowie auch die Sicherheitsmaßnahmen, die im spanische Königlichen Dekret 1720/2007, vom 21. Dezember, zur Verabschiedung der Verordnung des spanischen Organgesetzes 15/1999, vom 13. Dezember, über den Schutz personenbezogener Daten, vorgesehen sind.

Die Hafenbehörde der Balearen stellt ihre Bestimmungen hinsichtlich der Verwendung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten dar:

● Welche Informationen erfasst werden, zu welchem Zweck und durch welche technischen Mittel: Die Hafenbehörde der Balearen erfasst und speichert die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten nur, soweit dies erforderlich ist. Die erfassten Informationen werden zu keinerlei Zwecken verarbeitet, die nicht mit dem Verwendungszweck vereinbar wären, für den sie erfasst wurden.

● Wem gegenüber die Daten enthüllt werden: Die Hafenbehörde der Balearen enthüllt keinerlei personenbezogenen Daten ohne Ihre Zustimmung, sofern diese Enthüllung oder Abtretung nicht gesetzlich bestimmt oder erforderlich ist, um den Zweck zu erfüllen, zu dem Sie uns die verarbeitungsgegenständlichen Daten übermittelt haben.

● Wie lange Ihre Daten gespeichert werden: Die Hafenbehörde der Balearen speichert Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie es zur Erfüllung des Zwecks, für den sie erfasst oder anschließend verarbeitet werden, erforderlich sein sollte.

● Welche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Informationen vor einem möglichen Missbrauch oder unautorisierten Zugriff ergriffen werden: Die Hafenbehörde der Balearen hat unter Berücksichtigung des technischen Stands und der Vertraulichkeit die nötigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Verfälschung, den Verlust, die Entwendung, den unautorisierten Zugriff oder die unautorisierte Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verhindern, die in Erfüllung der Bestimmungen des spanischen Königlichen Dekrets 1720/2007, vom 21. Dezember, zur Verabschiedung der Verordnung des spanischen Organgesetzes 15/1999, vom 13. Dezember, über den Schutz personenbezogener Daten, erfasst werden.

● Aus rechtlichen Gründen kann die Hafenbehörde der Balearen den zuständigen Behörden kraft der spanischen Gesetzgebung auf entsprechende richterliche Verfügung hin Informationen übermitteln, wobei diese Verfügung nur dann getroffen wird, wenn ein Richter den begründeten Verdacht hat, dass der Benutzer rechtswidrigen Aktivitäten nachgeht. In einem solchen Fall kann die Hafenbehörde der Balearen zur Zusammenarbeit mit der Justiz Informationen wie unter anderem die IP-Adresse zur Identifizierung der Verbindung des Benutzers, die genaue Verbindungszeit, Benutzernamen und Passwörter registrieren und anschließend auf die Vorlage der erforderlichen richterlichen Verfügung hin der Polizei aushändigen. In jedem Fall werden die IP-Adressen und die Verbindungszeiten nur bei Serviceleistungen registriert, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von einem Benutzer rechtswidrig verwendet werden könnten.

Die Benutzer können die Ihnen zuerkannten Rechte auf Zugriff, Berichtigung, Streichung und Widerspruch per E-Mail an portsdebalears@portsdebalears.com oder per Schreiben an die Hafenbehörde der Balearen unter der folgenden Adresse geltend machen: Autoridad Portuaria de Baleares, Moll Vell 3 - 5. 07012 Palma de Mallorca, Illes Balears (Spanien).