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Die APB gewährt eine Verlängerung der Konzession für den Club Nàutic Portitxol um 15 Jahre

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat in seiner gestrigen Sitzung im Hafen von Palma beschlossen, dem Club Nàutic Portitxol eine Verlängerung um 15 Jahre zu gewähren. Die Übereinkunft sieht zudem eine Änderung der Konzession vor, um mehr als zwölftausend Quadratmeter Wasserfläche zusätzlich einzuplanen, was eine Neugestaltung und Erweiterung des Hafenbeckens und der nautischen Dienstleistungen des Clubs ermöglicht.

 

Durch die Verlängerung der Laufzeit wird die Konzession nun bis zum 15. Dezember 2040 verlängert und bleibt an die Umsetzung einer Gesamtinvestition in Höhe von rund zehn Millionen Euro durch den Club gebunden. Das Projekt des CN Portitxol umfasst wichtige Maßnahmen im Bereich der Hafeninfrastruktur, unter anderem die Neugestaltung des inneren Hafenbeckens, die Errichtung eines äußeren Hafenbeckens mit neuen Anlegestellen und einem Wellenbrecher, eine neue Werft, Modernisierungen der Hafenanlagen, Befeuerungssysteme, Reinigung von Fahrrinnen sowie Pläne für Sicherheit, Gesundheit und Umweltüberwachung.

 

Im sportlichen Sinne verpflichtet sich der Club, seine soziale und pädagogische Funktion zu verstärken und dabei seinen Schwerpunkt auf die Ausbildung im Segelsport, die Förderung des Amateursports und den sozialen Zugang zu kleinen Booten zu legen, wobei er gemeinnützig arbeitet und reduzierte Preise anbietet. Für die APB stimmt dieses Profil mit dem Modell überein, das bei der Neugestaltung des Portitxol erhalten bleiben soll.

 

Integration von Hafen und Stadt

Die Integration von Hafen und Stadt ist ein weiterer Kernpunkt der beschlossenen Verlängerung. Das Projekt umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Anbindung für Fußgänger, zur Entfernung physischer Barrieren und zur Umgestaltung von Servicebereichen, damit eine offenere Beziehung zur städtischen Umgebung hergestellt werden kann. Einige dieser Maßnahmen können mit städtebaulichen Eingriffen koordiniert werden, die von der APB selbst an Straßen und Promenaden in diesem Gebiet geplant sind.

 

Im Bereich Umwelt wird CN Portitxol fortschrittliche Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, Qualitätskontrolle und Umweltüberwachung einführen und sicherstellen müssen, dass alle notwendigen Maßnahmen vor der technischen Genehmigung des Projekts einen positiven Bericht hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den maritimen Strategien vorweisen können.

 

Mit dieser Verlängerung sichert die APB die Kontinuität der Sport- und Sozialdienstleistungen des CN Portitxol, die sich jetzt an die Anforderungen der zukünftigen Umgestaltung des Hafengeländes und an die Ziele der Hafenbehörde in Bezug auf Nachhaltigkeit und ökologische Verbesserungen anpassen.

Der Hafen von Palma schreibt die Verwaltung des Terminals Golondrinas öffentlich aus, von wo aus auch der Bus Nàutic seinen Betrieb aufnehmen wird

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat in seiner gestrigen Sitzung im Hafen von Palma eine öffentliche Ausschreibung für die Verwaltung der Liegeplätze  im Terminal für den lokalen Verkehr von Booten beschlossen, die allgemein als „Golondrinas” (Schwalben) bekannt sind. Die Ausschreibung beinhaltet auch die Verwaltung von zwei Anlegestellen für den Bus Nàutic-Service.

 

In der neuen Konzession, die sich an der Strandpromenade von Palma befindet, dürfen nur Schiffe der zweiten Liste betrieben werden, also Handelsschiffe für den Personentransport. Schiffe, die im Tourismusregister des Consell Insular de Mallorca (Inselrat von Mallorca) eingetragen sind und auf denen Feiern oder Tanzveranstaltungen mit Musik an Bord veranstaltet werden dürfen, sogenannte Party Boats, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Diese Entscheidung der APB ist eine Reaktion auf die Verpflichtung, die der Hafen den Anwohnern der Umgebung gegenüber eingegangen ist, die sich in den vergangenen Monaten bei der Hafenbehörde  über Lärm und Störungen durch einige Touristen beschwert hatten, die die Golondrinas nutzen. In Übereinstimmung mit dieser Verpflichtung beabsichtigt die APB, demnächst eine Verordnung zu erlassen, die das Verhalten der Menschen in den öffentlichen Bereichen des Hafens regelt. Aktuell liegt der Entwurf der Verordnung zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Der Präsident der APB, Javier Sanz, hat erklärt, dass „Vandalismus, das Gefühl von Überfüllung durch Menschenansammlungen und ein schlechtes Image des Hafens und der Stadt einige der Beschwerden sind, die uns von den Anwohnern erreicht haben und die wir von der APB angehen wollen“.

 

Die Nutzfläche entspricht dem lokalen Verkehrskai und dem Wasserbereich, an dem Ausflugsboote anlegen, und umfasst insgesamt 17.000 Quadratmeter öffentliches Hafengelände. Der Konzessionär muss über zwei Anlegeplätze für den Bus Nàutic verfügen, den öffentlichen Dienst, der von der APB eingeführt wird, um bestimmte Bereiche des Hafens von Palma über den Seeweg mit der Stadt zu verbinden. Hinzu kommen zwei weitere Stellen für Transitboote, die Passagiere ein- und aussteigen lassen.

 

Soziale Aktivitäten 

Als Neuheit in diesem Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich das beauftragte Unternehmen, kulturelle und familienfreundliche Aktivitäten für alle Altersgruppen zu veranstalten, um das lokale Verkehrsterminal vor allem in der Nebensaison zu animieren. Die Ausschreibung schlägt unter anderem vor, kostenlose Fahrten für Kindergruppen, Ausstellungen und Kindertheater mit Hafen- oder Meeresmotiven zu organisieren.

 

Bei der Bewertung der Angebote wird den vom Auftragnehmer angebotenen Umweltverbesserungen Priorität eingeräumt, wie beispielsweise der Wiederverwendung von übrig gebliebenen Baumaterialien, der Installation von Materialien, die zur Entwicklung der Meeresflora und -fauna an den Kais beitragen, der Selbstversorgung mit Strom oder der Eigenerzeugung erneuerbarer Energien in den Anlagen.

 

Die Laufzeit der Konzession darf höchstens zehn Jahre betragen. Die zu verbessernde Auslastungsrate liegt bei 192.177,97 Euro pro Jahr und die Aktivitätenrate bei vier Prozent des Umsatzes.

Die APB garantiert die Kontinuität der Aktivitäten des Real Club Náutico de Palma

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat in seiner heutigen ordentlichen Sitzung die Vergabe einer vorübergehenden Nutzungsgenehmigung (AOT) an den Real Club Náutico de Palma (RCNP) genehmigt. Diese Maßnahme wird es dem Verein ermöglichen, seine Aktivitäten an den derzeitigen Standorten fortzusetzen, bis der Fristverlängerung und der Verlängerung der Konzession um insgesamt 20 Jahre im Rahmen der Vollstreckung des Urteils des Obersten Gerichtshofs der Balearen formell zugestimmt wird.

 

Die Maßnahme sichert die Kontinuität der Dienstleistung und gewährleistet vollständige Rechtssicherheit in der Zeit, in der die APB die aufgrund des Gerichtsurteils erforderlichen Verwaltungsformalitäten erledigt.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat vereinbart, keine Berufung gegen das genannte Urteil einzulegen, den Inhalt der Entscheidung des TSJIB in vollem Umfang zu akzeptieren und somit dessen Vollstreckung zu erleichtern. In Übereinstimmung mit dem gerichtlichen Beschluss wird die APB umgehend die erforderlichen Schritte einleiten, um die Fristverlängerung und die Verlängerung der Konzession des RCNP zu formalisieren.

 

Vorgeschichte

Im Jahr 1978 wurde dem Real Club Náutico de Palma der Vertrag über die Verwaltung und den Betrieb des für den Segelsport vorgesehenen Areals im Hafenbecken von San Pedro und am Gegenkai Mollet zugesprochen, der seitdem mehrfach geändert wurde.

 

Ab 2015 hat die RCNP eine Verlängerung der Frist und ihres Konzessionstitels unter Berufung auf die Neufassung des Gesetzes über die staatlichen Häfen und die Handelsmarine beantragt. Die APB hat mit der RCNP die Bedingungen für die Gewährung der Verlängerung vereinbart. Aufgrund der rechtlichen Komplexität des Falls wurden Berichte von Puertos del Estado, der Staatsanwaltschaft und dem Staatlichen Rat erstellt, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Interpretationen zu einer anhaltenden Kontroverse und einer Blockade der von der APB initiierten Fristverlängerung führten.

 

Im Jahr 2022 reichte der Verein eine Verwaltungsklage wegen behördlichen Schweigens zu seinen Anträgen ein. Im November 2025 entschied der Oberste Gerichtshof der Balearen zugunsten der Berufung und räumte ihr Recht auf Fristverlängerung und Verlängerung der Konzession entsprechend den mit der APB vereinbarten Bedingungen ein.

 

Im Anschluss an das Urteil und auf Antrag der RCNP haben beide Parteien zugestimmt, den Vollstreckungsprozess fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund und zur Vermeidung einer Unterbrechung des Betriebs aufgrund des Auslaufens der am 31. Dezember 2025 geltenden AOT hat die APB beschlossen, bis zum Abschluss des Verfahrens zur Erteilung der endgültigen Konzession eine neue befristete Genehmigung zu erteilen.

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Institutionelle Dokumentation

  • Jährlicher Geschäftsbericht

    Dieses Dokument spiegelt die Finanzlage von APB und die technischen Beschaffenheiten der Häfen von allgemeinem Interesse und bietet einen generellen Überblick über die Tätigkeit der Hafenbehörde der Balearen

  • Schwarzes Brett

    Link zur Website der APB mit den offiziellen Schwarzen Brettern mit öffentlichen Informationen, Personalinformationen, öffentlichem Eigentum, Vergaben öffentlicher Aufträge und sonstigen Bekanntmachungen.

  • Nachhaltigkeitsbericht

    Nähere Einzelheiten zu den auf eine Wertschöpfung gegenüber ihren Interessensgruppen ausgerichteten Aktionen der APB, mit denen sie ihrer Verpflichtung zur Transparenz in ihrer Geschäftsführung gerecht wird.

  • Kundendienst

    Puede contactar con el Servicio de Atención al Cliente de la APB a través de portsdebalears@portsdebalears.com, o bien mediante el canal de comunicación de quejas y sugerencias relacionadas con sus puertos y faros.

  • Statistiken

    Entwicklung des Verzeichnisses der wesentlichen Handelsaktivitäten in den Häfen von allgemeinem Interesse in Palma, Alcudia, Mahon, Ibiza und La Savina.

  • Jahresabschluss

    Umfassende, ausführliche Informationen einschließlich des Auditberichts für den aktuellen, vom Verwaltungsrat der APB genehmigten Jahresabschluss und eines positiven Berichts der staatlichen Innenrevision.

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